1. Allgemeines

Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Der Teilnehmer erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen für den gewählten Lehrgang gemäß gültiger Rechtsvorschriften. Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang kann die Zulassung zur Prüfung abgelehnt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der entstandenen Lehrgangskosten. Gleiches gilt bei Ablehnung der Prüfungszulassung durch die Aufsichtsbehörde wenn die Ablehnung nicht im Verhalten der DRK-Bildungsinstituts Schwelm gGmbH begründet ist. Der Vertrag kommt durch Einsendung der Anmeldung und Zusendung der Anmeldebestätigung durch die DRK-Bildungsinstitut Schwelm gGmbH zustande oder durch eine abgesendete Onlineanmeldung.


2. Widerrufsrecht, vertraglicher Rücktritt und Kündigung

2.1 Gesetzliches Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten zu Voraussetzungen, Frist, Ausübung und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers werden durch die nachfolgenden Regelungen über einen vertraglichen Rücktritt nicht eingeschränkt.

2.2 Rücktritt bei ausbleibender Förderung

Übernimmt die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder ein anderer öffentlicher Kostenträger trotz rechtzeitiger Antragstellung des Teilnehmers die beantragte Förderung nicht, kann der Teilnehmer nach Vorlage des entsprechenden Ablehnungsbescheides kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Ein kostenfreier Rücktritt wird ebenfalls gewährt, wenn ein Teilnehmer, dessen Lehrgangsteilnahme durch einen öffentlichen Kostenträger gefördert werden soll, vor Lehrgangsbeginn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmt und die Voraussetzungen für die Förderung deshalb entfallen. Ein geeigneter Nachweis ist vorzulegen.


2.3 Vertraglicher Rücktritt vor Lehrgangsbeginn

Unabhängig von einem bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn in Textform vom Vertrag zurücktreten.

Maßgeblich für die Berechnung der nachfolgenden Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim DRK Bildungsinstitut Schwelm gGmbH.

Bei einem Rücktritt werden folgende pauschalierte Rücktrittskosten berechnet:

bis einschließlich 30 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn: keine Rücktrittskosten,
29 bis 8 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn: 50 Prozent der vereinbarten Lehrgangskosten,
7 Kalendertage oder weniger vor Lehrgangsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 Prozent der vereinbarten Lehrgangskosten.

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem DRK Bildungsinstitut Schwelm gGmbH kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem DRK Bildungsinstitut Schwelm gGmbH bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

Kann der frei gewordene Lehrgangsplatz anderweitig vergeben werden, werden lediglich die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen zusätzlichen Verwaltungskosten, höchstens jedoch 30,00 Euro, berechnet.

Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nach vorheriger Abstimmung mit dem DRK Bildungsinstitut Schwelm gGmbH einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser sämtliche Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:

DRK Bildungsinstitut Schwelm gGmbH
Am Ochsenkamp 79
58332 Schwelm
E-Mail: info@drk-bis.de


2.4 Absage oder Verschiebung durch das Bildungsinstitut

Das DRK Bildungsinstitut Schwelm gGmbH ist berechtigt, einen Lehrgang aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die für die Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, eine für den Lehrgang unverzichtbare Lehrkraft unvorhersehbar ausfällt oder die Durchführung aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Bildungsinstitut nicht zu vertretender Umstände unmöglich oder unzumutbar wird.

Die Teilnehmer werden hierüber unverzüglich informiert.

Bei einer endgültigen Absage werden bereits gezahlte Lehrgangskosten vollständig zurückerstattet. Bei einer wesentlichen Verschiebung des Lehrgangsbeginns kann der Teilnehmer kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Lehrgangskosten werden in diesem Fall ebenfalls vollständig zurückerstattet.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftungsregelungen dieser AGB bleiben unberührt.


2.5 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Vertragspartei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Das DRK Bildungsinstitut Schwelm gGmbH kann insbesondere dann außerordentlich kündigen, wenn der Teilnehmer

  • trotz vorheriger Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen die Hausordnung oder berechtigte Anweisungen verstößt,
  • durch sein Verhalten die Sicherheit oder Gesundheit anderer Teilnehmer, Beschäftigter oder sonstiger Personen erheblich gefährdet,
  • erforderliche Zulassungs- oder Ausbildungsunterlagen trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht vorlegt und deshalb die Teilnahme- oder Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt,
  • den Lehrgangsbetrieb trotz vorheriger Abmahnung nachhaltig stört oder
  • mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung, angemessener Nachfrist und Kündigungsandrohung in erheblichem Umfang in Verzug bleibt.

Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass dem Bildungsinstitut eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur vorübergehend nicht zugemutet werden kann.

Im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung werden die bis zum Wirksamwerden der Kündigung bereits vertragsgemäß erbrachten Leistungen abgerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines nachweislich entstandenen Schadens, bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe des Lehrgangsplatzes sind anzurechnen.


3. Zahlungsbedingungen

Die kompletten Lehrgangskosten sind eine Woche vor Lehrgangsbeginn fällig. Sie sind nach Rechnungsstellung zu zahlen auf das Konto 40766 der Städtischen Sparkasse Schwelm BLZ 454 515 55. Die Vereinbarung von Ratenzahlung ist möglich. Hierbei wird ab dem Monat, in dem der Lehrgang beginnt, die vereinbarte Rate monatlich am 01. fällig. Sollte der Teilnehmer mit einer Rate mehr als eine Woche im Verzug sein, werden die Gesamtkosten des Lehrgangs sofort fällig. Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung über das Lehrgangsende und einer eventuellen Prüfung hinaus, bleibt der Lehrgangsteilnehmer zur monatlichen Ratenzahlung bis hin zur Zahlung der kompletten Lehrgangskosten verpflichtet.


4. Dozentenwechsel

Der Wechsel eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung der Teilnahmegebühr oder Kostenerstattung.


5. Urheberrechtlicher Schutz

Die Lehrinhalte sowie überlassene Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum des jeweiligen Dozenten oder der DRK-Bildungsinstitut Schwelm gGmbH dar. Jeder angemeldete Teilnehmer hat das Recht, die im Rahmen der Seminare angebotenen Inhalte für persönliche Zwecke zu verwenden, auszudrucken oder als Datei zu speichern. Die Teilnehmer dürfen an Dritte keine Kopien der Unterlagen – sei es entgeltlich oder unentgeltlich – weitergeben, vermieten, verleihen oder in anderer Form Kopierrechte abtreten. Die bereitgestellten Inhalte sind durch die DRK-Bildungsinstitut Schwelm gGmbH, Dozenten und Lizenzinhaber urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe von EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen bleiben – auch auszugsweise – den Urhebern und Lizenzhaltern vorbehalten.


6. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden.


7. Material- und Kopierkosten

Im Seminarentgelt sind Material- und Kopierkosten enthalten. Kosten für Fachliteratur sind, falls nicht anders angegeben, nicht im Seminarentgelt einhalten.


8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Schwelm als vereinbart.


9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.